Bis vor Kurzem galt die 600-Watt-Grenze als Obergrenze für vereinfachte private Stromerzeugung mittels Balkonkraftwerken. Doch in Deutschland steht eine Änderung dieser Regelung für Balkonkraftwerke bevor. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Hintergrund zur 600-Watt-Grenze, informiert über die aktuelle Gesetzeslage, beleuchtet die geplanten Neuerungen und gibt Tipps zur optimalen Anlagenplanung.
Hintergrund zur 600W-Grenze bei Balkonkraftwerken
Seit der Einführung von Balkonkraftwerken erleichtert sich die private Erzeugung von Solarstrom erheblich. Die Montage erfordert weder einen Elektriker noch die Erlaubnis des Vermieters. Die Einspeiseleistung des Wechselrichters ist jedoch auf 600 Watt begrenzt. Wichtig zu wissen: Größere Anlagen sind nicht verboten, sondern erfordern lediglich eine aufwändigere Anmeldung beim Netzbetreiber aufgrund der Anwendungsregel AR-N 4105-2018:11 des VDE.
Aktuelle Gesetzeslage in Deutschland für Balkonkraftwerke
In Deutschland müssen Anlagen mit mehr als 600 Watt Nennleistung durch einen Elektriker installiert und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Im Gegensatz dazu liegt die Grenze in anderen Ländern wie Österreich oder Luxemburg bei 800 Watt, basierend auf der EU-Richtlinie 2016/613.
Debatte um die 600-Watt-Grenze
Angesichts des Klimaschutzes und des anhaltenden PV-Trends wird die Debatte um die 600-Watt-Grenze intensiver. Es ist nicht mehr die Frage, ob, sondern wann die Grenzerhöhung in Deutschland stattfinden wird.
Balkonkraftwerke mit 800–900 Watt
Der Betrieb von Steckersolaranlagen mit 800 oder 900 Watt ist derzeit legal. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber ist jedoch erforderlich und wird vom Elektroinstallateur übernommen. Diese Anlagen bestehen oft aus der Kopplung mehrerer kleinerer Module, z.B., zwei 400 Watt oder 450 Watt Paneelen.
Geplante Änderungen und Anhebung auf 800 Watt
Namhafte Organisationen wie der VDE, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und das Umweltbundesamt setzen sich für eine Anpassung der Regelung auf 800 Watt ein. Das Bundeswirtschaftsministerium erwähnt die 800-Watt-Grenze in der Photovoltaik-Strategie vom 10. März 2023. Verbraucherschützer schätzen jedoch, dass die Änderungen erst Ende 2023 in Kraft treten werden.
Weitere geplante Neuerungen
Zusätzlich zur Anhebung der Bagatellgrenze auf 800 Watt plant das Umweltministerium eine Lockerung der Anmeldevorschriften und die Duldung von Schuko-Steckern bis 800 Watt. Es wird auch über die Abschaffung von Stromzählern mit Rücklaufsperre diskutiert.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk mit 800, 900 oder 1.200 Watt?
Die Entscheidung für eine leistungsstärkere Anlage sollte von individuellem Stromverbrauch, verfügbarer Fläche und Wirtschaftlichkeit abhängen. Eine umfassende Planung und Beratung durch einen Fachbetrieb sind ratsam, um Anschaffungskosten und bürokratischen Aufwand zu berücksichtigen.
Solarmodule nachträglich ergänzen?
In den meisten Fällen ist eine Erweiterung von Mini-Solaranlagen schwierig. Es erfordert einen leistungsstärkeren Wechselrichter und Hilfe von einem Fachbetrieb. Dennoch gibt es Einzelfälle, in denen eine Erweiterung möglich ist.
Fazit
Die Anhebung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt wird weiterhin diskutiert. Wer ein neues Balkonkraftwerk plant, sollte dies in die Überlegungen einbeziehen. Größere Anlagen können sinnvoll sein, wenn ausreichend Platz und hoher Strombedarf vorhanden sind. Eine individuelle Planung und Beratung sind entscheidend, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
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